Gesetze / Neuntes Buch Sozialgesetzbuch
SGB IX§ 58 Leistungen im Arbeitsbereich
Stand: 10.06.2019
Wird zitiert von 73
Wichtigste und neueste Entscheidungen anzeigen
Nach Gewicht
- LSG Baden-Württemberg, 14.12.2022 – L 3 AL 4290/19
- LSG Baden-Württemberg, 16.05.2019 – L 7 SO 4797/16Zitiert von 2
- SG Düsseldorf, 12.11.2010 – S 17 SO 109/09Zitiert von 4
- BSG, 19.05.2022 – B 8 SO 13/20 RSozialhilfe - Eingliederungshilfe - Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft - Hilfen zur Teilhabe am gemeinschaftlichen und kulturellen Leben - Kosten einer Begleitperson während einer UrlaubsreiseZitiert von 19
- LSG Berlin-Brandenburg, 11.12.2019 – L 16 R 256/19Zitiert von 1
- LSG Berlin-Brandenburg, 12.03.2020 – L 15 SO 33/18Zitiert von 2
Zuletzt entschieden
- SG Augsburg, 27.01.2026 – S 3 SO 96/24
- LSG Sachsen-Anhalt, 15.04.2025 – L 8 SO 29/21Zitiert von 4
- BSG, 27.02.2025 – B 8 SO 10/23 RSozialhilfe - Eingliederungshilfe - stationäre Unterbringung - Besuchsbeihilfen - Erforderlichkeit von 24 Heimfahrten pro Jahr im vorliegenden Einzelfall - Ermessensreduzierung auf NullZitiert von 4
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung § 58 SGB IX zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/SGB%209%202018/58#abs-1 (1) Leistungen im Arbeitsbereich einer anerkannten Werkstatt für behinderte Menschen erhalten Menschen mit Behinderungen, bei denen wegen Art oder Schwere der Behinderung
nicht, noch nicht oder noch nicht wieder in Betracht kommt und die in der Lage sind, wenigstens ein Mindestmaß wirtschaftlich verwertbarer Arbeitsleistung zu erbringen. Leistungen im Arbeitsbereich werden im Anschluss an Leistungen im Berufsbildungsbereich (§ 57) oder an entsprechende Leistungen bei einem anderen Leistungsanbieter (§ 60) erbracht; hiervon kann abgewichen werden, wenn der Mensch mit Behinderungen bereits über die für die in Aussicht genommene Beschäftigung erforderliche Leistungsfähigkeit verfügt, die er durch eine Beschäftigung auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt erworben hat. Die Leistungen sollen in der Regel längstens bis zum Ablauf des Monats erbracht werden, in dem das für die Regelaltersrente im Sinne des Sechsten Buches erforderliche Lebensalter erreicht wird.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/SGB%209%202018/58#abs-2 (2) Die Leistungen im Arbeitsbereich sind gerichtet auf
Permalink zu Abs. 3recht.nulegal.eu/gesetze/SGB%209%202018/58#abs-3 (3) Die Werkstätten erhalten für die Leistungen nach Absatz 2 vom zuständigen Rehabilitationsträger angemessene Vergütungen, die den Grundsätzen der Wirtschaftlichkeit, Sparsamkeit und Leistungsfähigkeit entsprechen. Die Vergütungen berücksichtigen
Können die Kosten der Werkstatt nach Satz 2 Nummer 2 im Einzelfall nicht ermittelt werden, kann eine Vergütungspauschale für diese werkstattspezifischen Kosten der wirtschaftlichen Betätigung der Werkstatt vereinbart werden.
Permalink zu Abs. 4recht.nulegal.eu/gesetze/SGB%209%202018/58#abs-4 (4) Bei der Ermittlung des Arbeitsergebnisses der Werkstatt nach § 12 Absatz 4 der Werkstättenverordnung werden die Auswirkungen der Vergütungen auf die Höhe des Arbeitsergebnisses dargestellt. Dabei wird getrennt ausgewiesen, ob sich durch die Vergütung Verluste oder Gewinne ergeben. Das Arbeitsergebnis der Werkstatt darf nicht zur Minderung der Vergütungen nach Absatz 3 verwendet werden.